AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer
immomentor GmbH
vertreten durch Geschäftsführer Kai Lukas Baudy & Sevki Can Maydan
Alexanderstraße 4b
70184 Stuttgart
Telefonnummer & WhatsApp: +49 151 57826545
E-Mail: info@immomentor.net
Website: www.immomentor.net
USt-IdNr.: DE368064397
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 794232
im Folgenden bezeichnet als „IMMOMENTOR“ oder „wir“ und dem Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als „Kunde“. IMMOMENTOR und der Kunde
werden gemeinschaftlich im Folgenden auch die „Parteien“ genannt.

  1. Präambel
    1.1. IMMOMENTOR ist eine Gesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in
    Form der Immobilienkaufbegleitung zum Zwecke der kundenseitigen Kapitalanlage. Dies umfasst insbesondere die Bewertung der ausgewählten
    Immobilienobjekten, die Vor- und Nachbereitung von Besichtigungsterminen und Gesprächen mit Finanzierungsgebern, der Erarbeitung des
    Kaufangebotsrahmens, der Vorbereitung auf den Notartermin sowie die Unterstützung bei der Übergabe und den ersten Schritten des kundenseits
    erworbenen Objekts.
    1.2. Die Erbringung der Beratungsleistungen ist für IMMOMENTOR verpflichtend. IMMOMENTOR steht dabei ausschließlich dem Kunden als Berater
    zur Verfügung. IMMOMENTOR bietet ausdrücklich keine Maklerleistungen für die Immobilien an.
    1.3. Der Kunde plant den Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage. Er hat hierzu bereits Kaufobjekte selbst oder durch Dritte ausgewählt oder wird
    Kaufobjekte auswählen bzw. durch Dritte oder IMMOMENTOR auswählen lassen, hinsichtlich derer er Beratungsdienste von IMMOMENTOR
    wünscht. Der Kunde wünscht ausdrücklich keine Maklerleistungen durch IMMOMENTOR.
  2. Angebote, Vertragsschluss und Widerrufsrecht
    2.1. Angebote von IMMOMENTOR sind kostenlos, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    2.2. Soweit nicht anderweitig im Angebot geregelt, sind Angebote von IMMOMENTOR für die Dauer von sieben Werktagen gültig. Werktage im Sinne
    dieser Vereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage.
    2.3. IMMOMENTOR behält sich das Eigentum und/oder sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und
    Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden begleitend zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und
    anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich
    Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen.
    2.4. Sämtliche vertraglichen Leistungen durch IMMOMENTOR sind im Angebot aufgeführt. Ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht nicht.
    2.5. Die Präsentation der Leistungen von IMMOMENTOR auf der Website www.immomentor.net in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbeträgern
    von IMMOMENTOR auf Präsentationsständen und in Geschäftsräumen von IMMOMENTOR stellt kein bindendes Angebot von IMMOMENTOR
    dar.
    2.6. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
    2.7. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
  3. Vertragsgegenstand und Umfang der Tätigkeit
    3.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Immobilienbereich.
    3.2. Der Umfang der Dienstleistung ergibt sich aus der Beauftragung des Kunden.
    3.3. Andere als die vereinbarten Leistungen erbringt IMMOMENTOR nur, soweit dies gesondert und ausdrücklich vereinbart wurde. Ist für solche
    Leistungen eine Vergütung im Auftrag nicht ausdrücklich bestimmt, werden solche weiteren Leistungen gegen Erstattung des nachgewiesenen
    Aufwandes zu im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen, Tagessätzen und Stundensätzen von IMMOMENTOR erbracht.
  4. Art und Weise der Leistungserbringung; Beauftragung Dritter
    4.1. IMMOMENTOR ist in der Wahl des Leistungsorts und in der Einteilung der Arbeitszeit frei.

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4.2. Die Parteien stimmen sich für die Zusammenarbeit ab und halten vereinbarte Termine ein.
4.3. IMMOMENTOR ist bei der Wahl der Personen frei, die IMMOMENTOR zur Leistungserbringung einsetzt. IMMOMENTOR trägt dafür Sorge, dass
die von IMMOMENTOR eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind.
4.4. IMMOMENTOR kann Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen.

  1. Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Kunden
    5.1. Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen und erbringt alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen
    Mitwirkungshandlungen unaufgefordert und auf eigene Kosten.
    5.2. Der Kunde wird uns hinsichtlich der, bei der Leistungserbringung zu beachtenden, Umstände und Besonderheiten eingehend instruieren,
    insbesondere der Transparenz über seine Vermögenssituation und der Mitwirkung bei der Vorbereitung zum Austausch.
    5.3. Erkennt der Kunde, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder von uns, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht
    durchführbar sind, teilt uns der Kunde dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mit.
    5.4. Unverzüglich nach Vertragsschluss hat der Kunde uns alle zur Umsetzung des Vertrags erforderlichen Inhalte und Unterlagen, die ihm vorliegen,
    aus seiner Verantwortungssphäre stammen oder von ihm zu besorgen sind, in jeweils technisch geeigneter Form in gängigen Dateiformaten zur
    Verfügung zu stellen.
    5.5. Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen nach Ziff. 5.4 stellen vertragliche Verpflichtungen und nicht nur Obliegenheiten dar.
    Einen etwaigen Mehraufwand durch nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungspflichten können wir zu den vereinbarten
    oder, mangels Vereinbarung, zu unseren allgemein geltenden Preisen, Tages- und Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen.
  2. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
    6.1. Für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird eine Vergütung vereinbart.
    6.2. Der Betrag der Vergütung ist dem Angebot zu entnehmen.
    6.3. Vergütungen beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
    6.4. Eine nachträgliche Rückabwicklung des Kaufvertrags gleich aus welchem Rechtsgrund hat auf den Vergütungsanspruch keinen Einfluss.
    6.5. Rechnungsbeträge sind soweit nicht anders vereinbart binnen 7 Tagen auf nachfolgendes Bankkonto zu überweisen:

Kontoinhaber: IMMOMENTOR GmbH
IBAN: DE84 6007 0214 0064 4559 00
BIC: DEUTDESSP13
Bank: Postbank DSL Niederlassung der Deutsche Bank
Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
6.6. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns
nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch
welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung
    7.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme des Angebots durch den Kunden und endet mit der vollständigen Erbringung der spezifizierten
    Leistungen durch IMMOMENTOR.
    7.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für IMMOMENTOR liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
    seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 5 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Kunde eine vereinbarte und fällige Zahlung
    beharrlich nicht leistet.
    7.3. Der Vergütungsanspruch gem. Ziff. 6.1 bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Dies gilt nicht, wenn IMMOMENTOR die Beendigung zu
    vertreten hat oder die Parteien den Vertrag im beiderseitigen Einverständnis aufgehoben haben.
  2. Haftung
    8.1. IMMOMENTOR haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der
    nachfolgenden Bestimmungen unter Ziff. 8.1.1 und 8.1.2 :
    8.1.1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet IMMOMENTOR unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
    IMMOMENTOR nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
    ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
    vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von IMMOMENTOR jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren
    Schadens beschränkt.
    8.1.2. Die sich aus Ziff. 8.1.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit IMMOMENTOR einen
    Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

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8.2. Soweit die Haftung von IMMOMENTOR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen von IMMOMENTOR.

  1. Vertraulichkeit
    9.1. Die Parteien verpflichten sich, über alle im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung bekanntgewordenen vertraulichen
    Informationen und Angelegenheiten des jeweils anderen Teils Stillschweigen zu verwahren. Dies gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich zur
    Offenlegung verpflichtet ist.
  2. Schlussbestimmungen
    10.1. Sofern der Auftragnehmer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt
    ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
    10.2. Sofern der Auftragnehmer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
    Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen IMMOMENTOR und dem Kunden Stuttgart. IMMOMENTOR ist
    auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
    10.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses
    Schriftformerfordernisses.
    10.4. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestehen zwischen den Parteien keine mündlichen, von dieser Vereinbarung
    abweichenden Vereinbarungen.
    10.5. IMMOMENTOR darf den Kunden auf der eigenen Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und Pressemitteilungen sowie
    Beiträge auf der eigenen Website oder in anderen Medien über den Vertragsschluss mit dem Kunden veröffentlichen. Pressemitteilungen oder
    Beiträge wird IMMOMENTOR vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen. Der Kunde kann einer Nennung als Referenzkunde aus
    wichtigem Grund widersprechen.

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